AGB - Tandem
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tandem der Flugschule Bregenzerwald
Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen
Allgemeines
Die FSBW verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Paragleiter als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die FSBW. Die Bedingungen erkenne ich durch die Anmeldung/Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder meiner Unterschrift/Einlösung meines Tickets an.
Bezahlung
Der Passagier/Besteller eines Fluggutscheins verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (schriftlich oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar vor Durchführung des Fluges in bar zahlbar oder per Gutschein nachzuweisen. Die Buchung wird durch die FSBW, telefonisch, persönlich oder per E-Mail bestätigt. Bei Bestellung eines Gutschein-Tandemfluges wird dieser mit der Rechnung unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Tickets verfallen 12 Monate nach Ausstellungsdatum. Ansprüche auf Rückzahlung oder Erweiterung des Zeitraumes seitens des Teilnehmers bestehen für den Zeitraum nach 1 Jahr nicht mehr.
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (z.B. Gutschein) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.
Termine und Durchführung
Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit uns abgestimmt und in
Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der
Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf
Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht
zulassen.
Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf
Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener
Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch
bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch die FSBW bestimmt.
Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist
immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges
verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er
den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen
(Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält.
Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind beim Tandemflug oder Tandem-Gutschein nicht in der Fluggebühr enthalten.
Tandemflug
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich (physisch) und psychisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen zuhaben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht. Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung) und wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) evtl. Handschuhe zu tragen. Die FSBW verpflichtet sich, Helm, Flugoverall und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen. Bei Minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften mind. Eines Elternteiles oder des gesetzlichen Vertreters benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei der FSBW ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachte Schäden an Ausrüstung, Piloten oder an Dritten haftet der Passagier.
Haftung und Versicherung
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für
Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell
beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen
damit verbundenen Gefahren!
(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs
oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder
gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden
Fluggast nur bis zu einem Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten, wenn
der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln
oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder
Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden
ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder
Unterlassen eines Dritten verursacht wurde.
Für Sachschäden an mitgeführten Sachen des Passagiers ("Reisegepäck"),
haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 1000
Rechnungseinheiten (ca. 1200 €). Im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt diese Haftungsbegrenzung
nicht, die Haftung besteht dann unbegrenzt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Preise und Leistungen
Es gelten die in der Programmübersicht des jeweiligen Jahres abgedruckten Preise und Leistungen (Preisänderungen vorbehalten).
Bezirksgericht Bezau - Österreich.
Flugschule Bregenzerwald
Jodok Moosbrugger GmbH
Wilbinger 483
A-6870 Bezau
UID ATU 35854205
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